Der kleine Waffenschein fuer Schreckschusswaffen
Schreckschusswaffen sind mehr oder weniger originalgetreue Nachbildungen von echten Pistolen und Revolvern, die teilweise selbst fuer Experten schwer als solche zu erkennen sind. Sie verschiessen im Gegensatz zu echten Schusswaffen keine Projektile, sondern nutzen Platzpatronen (sog. Kartuschenmunition) und verschiedene Arten von Reizgasmunition.Der Erwerb und Besitz von sogenannten Gaspistolen, Signalwaffen oder Schreckschusswaffen ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren!
Sollten Sie jedoch beabsichtigen, diese Waffen zum Zwecke der Selbstverteidigung zu fuehren, d.h. diese Waffen bei sich tragen zu wollen oder im Auto im Handschuhfach zu verstauen, dann benoetigen Sie hierfuer den sog. kleinen Waffenschein. Diesen erhaelt jeder, der die Voraussetzungen fuer den kleinen Waffenschein erfuellt. Es bedarf keines Beduerfnisses. D.h. es muss kein Grund angegeben werden, warum man den kleinen Waffenschein erlangen moechte. Lediglich die persoenliche Eignung und Zuverlaessigkeit muss gegeben sein. D.h. liegt kein Eintrag im Fuehrungszeugnis vor, wird der kleine Waffenschein von der zustaendigen Behoerde, in Heidenheim von der Abteilung Waffenrecht des Landratsamtes oder des Rathauses, ausgestellt. Hier muss der kleine Waffenschein auch beantragt werden.Die gesetzlichen Regelungen lauten wie folgt:
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, welche der zugelassenen Bauart nach Paragraph 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.Das heisst: Sie koennen nach wie vor eine Gas,- Alarm- und Schreckschusswaffe ohne Einschraenkung frei kaufen!