Waffenrecht Druckluftwaffen

Rechtliche Einstufung von Waffen mit einer Muendungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule.

Erwerb und Besitz von Softair, Druckluft-, Federdruckwaffen und Gas-CO2-Waffen mit einer Muendungsenergie <= 0,5 Joule.
Der Erwerb und Besitz von solchen Waffen ist erlaubnisfrei, ohne Altersbeschraenkung.
Die Haendler haben sich jedoch auf ein selbst gesetztes Einstiegsalter von 14 Jahren geeinigt.

Druckluftwaffen unter 0,5 Joule Geschossenergie sind Anscheinswaffen i.S.d. neuen Waffengesetzes, wenn ihre aeussere Form nach das Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heissen Gase verwendet werden.
Insofern duerften fast alle derzeit auf dem Markt befindlichen Softairwaffen unter 0,5 Joule Geschossenergie der Definition von Anscheinswaffen des neuen Waffengesetzes (ab 01.04.2008) unterfallen.

D.h. das Fuehren dieser Waffen ist verboten!

Fuehren von Softairwaffen unter 0,5 Joule, Druckluft-, Federdruckwaffen und Gas-CO2-Waffen.
Es ist verboten, die tatsaechliche Gewalt ueber Anscheinswaffen unter 0,5 Joule Geschossenergie ausserhalb der eigenen Wohnung, Geschaeftsraeume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schiessstaette auszuueben (fuehren). Wer entgegen diesem Verbot eine Anscheinswaffe fuehrt begeht eine Ordnungswidrigkeit gem. Paragraph 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG, die mit einer Geldbusse bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Ein Transport von Anscheinswaffen (z.B. vom Haendler zum eigenen Zuhause oder vom eigenen Zuhause zur Schiessstaette) ist nur in einem verschlossenen Behaeltnis (z.B. eingeschweisste Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche) erlaubt.