Druckluftwaffen

Unter den Begriff Druckluftwaffen fallen alle Waffen, die mit Hilfe von kalten Gasen, Feder- oder Gasdruck bez. Pressluft angetrieben werden.
Dies sind in erster Linie Luftgewehre, Luftpistolen, Softairwaffen und Paintballwaffen.

Druckluftwaffen sind also Schusswaffen, bei denen ein Geschoss durch einen Lauf (Rohr) getrieben wird.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden diese Schusswaffen, technisch unkorrekt, oft als "Luftdruckwaffen" bezeichnet.

Geschichte der Druckluftwaffen (Luftgewehr und Luftpistole)
Druckluftwaffen gibt es bereits seit dem 17. Jahrhundert. Die Entwicklung verlief parallel zu den Feuerwaffen. Zur Zeit der napoleonischen Kriege wurden Luftgewehre (damals als "Windbuechsen" bezeichnet) unter anderem von Tiroler Freiheitskaempfern gegen franzoesische und bayerische Besatzer mit Erfolg eingesetzt. Diese Waffen waren zum Teil mit Schnellade-Vorrichtungen ausgeruestet und dank gezogener Laeufe sehr praezise. Derartige Luftgewehre (zum Beispiel des Systems "Girandoni") waren auch als Jagdwaffen ernst zu nehmen, bis hin zur Jagd auf "Schalenwild" (Paarhufer wie Reh, Gaemse, oder auch Hirsch). Wegen ihres geringen Muendungsknalls waren diese Windbuechsen vor allem bei Wilderern und bei Guerilla Kaempfern beliebt. Ihr Besitz wurde deswegen zeitweise unter Strafe gestellt.

Verwendung von Druckluftwaffen (Luftgewehr und Luftpistole)
Luftgewehre und Luftpistolen werden heute in erster Linie als sehr teure und hochspezialisierte Sportgeraete (bis hin zu olympischen Wettbewerben) verwendet, sowie bei einfacheren Modellen zum gelegentlichen Freizeitschiessen (unter anderem bei Schiessbuden auf dem Jahrmarkt). Starke "Weitschussluftgewehre" kommen unter anderem beim "Field Target"-Schiessen zum Einsatz (Schiessen auf Metallsilhouetten auf wechselnde Entfernungen, eine Schiesssportdiziplin des BDS. Der frueher gelaeufige Einsatz zur Schaedlingsbekaempfung in Haus und Hof (zum Beispiel auf Stare in Obstbaeumen, Ratten etc.) ist aus Sicherheitsgruenden und waffen- sowie tierschutzrechtlichen Erwaegungen abzulehnen. Softairwaffen sind entweder federdruckbetriebene oder gasbetriebene Druckluftwaffen zum Verschiessen von Plastikkugeln bei dem taktischen Gelaendespiel Airsoft vornehmlich im Kaliber 6mm. Diese Waffen verwenden im Gegensatz zu normalen Luftgewehren und Luftpistolen keine Bleigeschosse sondern Plastikkuegelchen. Paintballwaffen, sog. Markierer, sind ebenfalls Druckluftwaffen, die entweder mit CO2 oder Pressluft betrieben werden und mit Lebensmittelfarbe gefuellte Gelatinekugeln verschiessen.

Technik von Druckluftwaffen (Luftgewehr und Luftpistole)
Bei Druckluftwaffen steht eine Luft- oder Kohlendioxidmenge in einem Druckbehaelter unter Druck und wird im Moment des Schusses durch Ventilbetaetigung freigeben. Der "Rueckstoss" ist angesichts der sehr geringen Geschossgewichte und des relativ geringen Gasdrucks bei Druckluftwaffen vernachlaessigbar. Waffen, bei denen der Gebrauchsgasdruck erst bei der Schussabgabe aufgebaut wird, sind hingegen Federdruckwaffen, werden aber umgangssprachlich oft als Druckluftwaffen bezeichnet. Federdruckmodelle sind konstruktiv einfacher, dabei robust und leistungsstark. Sie haben allerdings den Nachteil eines recht starken Prellschlages bei der Schussabgabe. Zur Daempfung des Prellschlags von Federdruckwaffen wird entweder das System vom Schaft entkoppelt oder ein Doppelkolbensystem verwendet, bei dem zwei Kolben im System in entgegengesetzte Richtungen laufen und so den Prellschlag kompensieren.

Munition von Druckluftwaffen (Luftgewehr und Luftpistole):
Als Geschosse fuer Luftgewehre und Luftpistolen kommen Rundkugeln, Federbolzen und Diabolo Geschosse in Betracht. Letztere sind heute allgemein ueblich, da sie die groesste Schusspraezision versprechen. Das weitest verbreitete Kaliber betraegt 4,5 mm (.177), daneben werden Luftgewehre und Luftpistolen auch in den Kalibern 5,6 mm (.22) und 6,35 mm (.25) hergestellt.

Rechtiche Situation von Druckluftwaffen (Luftgewehr und Luftpistole):
Druckluftwaffen unterliegen in Deutschland dem Waffengesetz (WaffG), das ihren Erwerb und Besitz beschraenkt. Luftgewehre und Luftpistolen, bei denen die Bewegungsenergie des Geschosses, gemessen ca. ein Meter vor der Laufmuendung, die so genannte "E0" (E Null), 7,5 Joule nicht ueberschreitet, duerfen ab 18 Jahren frei erworben und besessen werden. Das Schiessen mit diesen Luftgewehren und Luftpistolen ist ausser auf behoerdlich zugelassenen Schiessstaenden auch auf umfriedeten Grundstuecken erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstueck nicht verlassen koennen. Das "Fuehren" von Druckluftwaffen (das ist das "zugriffsbereite" Bereithalten, beziehungsweise das Mit sich herumtragen einer geladenen oder ungeladenen Waffe ausserhalb eines Grundstueckes) ist dagegen nur mit gueltigem Waffenschein zulaessig. Fuer Druckluftwaffen wird jedoch generell kein Waffenschein ausgestellt und somit ist das Fuehren von Luftgewehren und Luftpistolen in jedem Fall untersagt.

Achtung, der kleine Waffenschein gilt NICHT fuer Druckluftwaffen sondern NUR fuer Schreckschusswaffen.

Luftgewehre und Luftpistolen deren E0, also ihre Geschossenergie, 7,5 Joule nicht ueberschreitet, werden mit einem besonderen Pruefzeichen ("F im Fuenfeck") gekennzeichnet. Liegt die Muendungsenergie dagegen ueber 7,5 Joule, so ist fuer Erwerb und Besitz nach dem Waffengesetz eine Erwerbsgenehmigung und eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Mit derartigen Waffen darf, ausser auf genehmigten Schiessstaetten, nur bei Vorliegen einer gesonderten "Schiesserlaubnis" geschossen werden. Die Geschosse fuer Druckluftwaffen unterliegen keiner Erwerbsbeschraenkung. Auch bei einer Muendungsenergie von max. 7,5 Joule sind Verletzungen moeglich. Auf geeignete, stabile Kugelfaenge ist zu achten, Vorkehrungen gegen Gefaehrdungen durch Abpraller und "Querschlaeger" sind erforderlich.